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© 2021-2024 Mattia Meroth
VERTRAGS- UND ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für die Vermietung von Tennisplätzen in den Tennishallen Meroth
1. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen. Kann der Mieter den Hallenplatz während der Dauer der Saison nicht selbst nutzen, ist eine
eventuelle Rückgabe
der gemieteten Zeit (-en) nur über den Hallenbetreiber möglich. Ggf. hilft der Betreiber dem Mieter bei der Suche nach einem
Ersatzmieter,
ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Wird ein Ersatzmieter nicht gefunden, bleibt die Zahlungspflicht des Mieters in vollem Umfang bestehen.
Für rechtzeitig (d.h. mindestens am Vortag) abgesagte einzelne Spieltermine (insbesondere bei Abostunden) können Ersatztermine
während der Saison mit dem
Betreiber auf Kulanzbasis vereinbart werden. Abos sind feste, wöchentlich wiederkehrende Spielzeiten (siehe Preisliste).
Für die Einhaltung ihrer Spielzeiten sind die Mieter selbst verantwortlich.
2. Die Hallenplätze dürfen zur Ausübung des Tennissports und -spiels sowie zu Übungsformen genutzt werden, die z.B. im Rahmen eines
Tennistrainings üblich sind.
Für anderweitige Nutzungen ist auf jeden Fall vorab die Zustimmung des Betreibers erforderlich.
3. Der / die Mieter und die Mitspieler verpflichten sich, sorgsam mit den Hallenplätzen und sämtlichen Einrichtungen umzugehen.
Insbesondere dürfen die Hallenplätze nur mit sauberen, profillosen Tennisschuhen (für Teppiche / carpet) bespielt werden. Eventuelle
Mängel sollten dem Betreiber
sofort gemeldet werden. Die Mieter werden gebeten, keine Abfälle, alte Tennisbälle etc. in den Hallen zurückzulassen, hierfür stehen
Behälter in Umkleiden und Flur bereit.
4. Den Mietern und Mitspielern stehen die Umkleide- und Sanitärräume sowie die Sitzecke im Obergeschoss zur Nutzung frei.
Der Betreiber haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Wertsachen und Gegenständen.
5. Kann ein Hallenplatz infolge höherer Gewalt (Brand, Sturm o. Ä.) nicht benutzt werden, so besteht seitens des Mieters kein
Rechtsanspruch auf
eine Rückvergütung der ausgefallenen Zeiten durch den Betreiber.
6. Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass eine oder mehrere dieser Bedingungen ungültig
sind
oder werden, bleiben die übrigen wirksam.
7. Vorstehende Vertragsbedingungen für die Vermietung von Tennishallenplätzen gelten mit Bezahlung der Rechnung für Spielzeiten
durch den / die Mieter als akzeptiert.
August 2021
Download: AGB der Tennishallen Meroth
© 21-24 Mattia Meroth
VERTRAGS- UND ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für die Vermietung von Tennisplätzen in den Tennishallen Meroth
1. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen. Kann der Mieter den
Hallenplatz während der Dauer der Saison nicht selbst nutzen, ist
eine eventuelle Rückgabe
der gemieteten Zeit (-en) nur über den Hallenbetreiber möglich.
Ggf. hilft der Betreiber dem Mieter bei der Suche nach einem
Ersatzmieter,
ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Wird ein Ersatzmieter nicht gefunden, bleibt die Zahlungspflicht
des Mieters in vollem Umfang bestehen.
Für rechtzeitig (d.h. mindestens am Vortag) abgesagte einzelne
Spieltermine (insbesondere bei Abostunden) können
Ersatztermine während der Saison mit dem
Betreiber auf Kulanzbasis vereinbart werden. Abos sind feste,
wöchentlich wiederkehrende Spielzeiten (siehe Preisliste).
Für die Einhaltung ihrer Spielzeiten sind die Mieter selbst
verantwortlich.
2. Die Hallenplätze dürfen zur Ausübung des Tennissports und -
spiels sowie zu Übungsformen genutzt werden, die z.B. im
Rahmen eines Tennistrainings üblich sind.
Für anderweitige Nutzungen ist auf jeden Fall vorab die
Zustimmung des Betreibers erforderlich.
3. Der / die Mieter und die Mitspieler verpflichten sich, sorgsam
mit den Hallenplätzen und sämtlichen Einrichtungen umzugehen.
Insbesondere dürfen die Hallenplätze nur mit sauberen,
profillosen Tennisschuhen (für Teppiche / carpet) bespielt
werden. Eventuelle Mängel sollten dem Betreiber
sofort gemeldet werden. Die Mieter werden gebeten, keine
Abfälle, alte Tennisbälle etc. in den Hallen zurückzulassen, hierfür
stehen Behälter in Umkleiden und Flur bereit.
4. Den Mietern und Mitspielern stehen die Umkleide- und
Sanitärräume sowie die Sitzecke im Obergeschoss zur Nutzung
frei.
Der Betreiber haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von
Wertsachen und Gegenständen.
5. Kann ein Hallenplatz infolge höherer Gewalt (Brand, Sturm o.
Ä.) nicht benutzt werden, so besteht seitens des Mieters kein
Rechtsanspruch auf
eine Rückvergütung der ausgefallenen Zeiten durch den
Betreiber.
6. Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Für den Fall, dass eine oder mehrere dieser
Bedingungen ungültig sind
oder werden, bleiben die übrigen wirksam.
7. Vorstehende Vertragsbedingungen für die Vermietung von
Tennishallenplätzen gelten mit Bezahlung der Rechnung für
Spielzeiten durch den / die Mieter als akzeptiert.
August 2021
Download: AGB der Tennishallen Meroth
VERTRAGS- UND ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für die Vermietung von Tennisplätzen in den Tennishallen Meroth
1. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen. Kann der Mieter den Hallenplatz während der Dauer der Saison nicht selbst nutzen, ist eine eventuelle Rückgabe
der gemieteten Zeit (-en) nur über den Hallenbetreiber möglich. Ggf. hilft der Betreiber dem Mieter bei der Suche nach einem Ersatzmieter,
ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Wird ein Ersatzmieter nicht gefunden, bleibt die Zahlungspflicht des Mieters in vollem Umfang bestehen.
Für rechtzeitig (d.h. mindestens am Vortag) abgesagte einzelne Spieltermine (insbesondere bei Abostunden) können Ersatztermine während der Saison mit dem
Betreiber auf Kulanzbasis vereinbart werden. Abos sind feste, wöchentlich wiederkehrende Spielzeiten (siehe Preisliste).
Für die Einhaltung ihrer Spielzeiten sind die Mieter selbst verantwortlich.
2. Die Hallenplätze dürfen zur Ausübung des Tennissports und -spiels sowie zu Übungsformen genutzt werden, die z.B. im Rahmen eines Tennistrainings üblich sind.
Für anderweitige Nutzungen ist auf jeden Fall vorab die Zustimmung des Betreibers erforderlich.
3. Der / die Mieter und die Mitspieler verpflichten sich, sorgsam mit den Hallenplätzen und sämtlichen Einrichtungen umzugehen.
Insbesondere dürfen die Hallenplätze nur mit sauberen, profillosen Tennisschuhen (für Teppiche / carpet) bespielt werden. Eventuelle Mängel sollten dem Betreiber
sofort gemeldet werden. Die Mieter werden gebeten, keine Abfälle, alte Tennisbälle etc. in den Hallen zurückzulassen, hierfür stehen Behälter in Umkleiden und Flur bereit.
4. Den Mietern und Mitspielern stehen die Umkleide- und Sanitärräume sowie die Sitzecke im Obergeschoss zur Nutzung frei.
Der Betreiber haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Wertsachen und Gegenständen.
5. Kann ein Hallenplatz infolge höherer Gewalt (Brand, Sturm o. Ä.) nicht benutzt werden, so besteht seitens des Mieters kein Rechtsanspruch auf
eine Rückvergütung der ausgefallenen Zeiten durch den Betreiber.
6. Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass eine oder mehrere dieser Bedingungen ungültig sind
oder werden, bleiben die übrigen wirksam.
7. Vorstehende Vertragsbedingungen für die Vermietung von Tennishallenplätzen gelten mit Bezahlung der Rechnung für Spielzeiten durch den / die Mieter als akzeptiert.
August 2021
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